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Keramische Verblendung

gesetzliche Regelleistung
gesetzliche Regelleistung

Vestibuläre Verblendung oder Vollverblendung? Wieder einmal hat der Gesetzgeber die Leistungen für ästhetischen Zahnersatz gekürzt. Seit dem
01.01.2004 erhält der Patient auch im vorderen, sichtbaren Bereich des Gebisses nur noch sogenannte vestibuläre oder Teilverblendungen auf Kassenrezept. Das Metallgerüst des Zahnersatzes wird hierbei nur auf der äußeren Seite des Zahns
mit Keramik überzogen – bei geöffnetem Mund bietet sich so der unschöne Anblick auf das freiliegende Metallgerüst. Ästhetisch eine Zumutung für Sie als Patient. Ein mangelndes Selbstwertgefühl und Unsicherheiten beim Essen, Sprechen und Lachen können entstehen.

 

Stellen Sie sich als Patient einmal vor, Sie kaufen ein neues Auto. Von außen mit wunderschönen Spiegeln, metalic lackiert und vielen Extras. Nun machen Sie die Tür auf und sehen, dass das Auto von Innen nicht verkleidet ist. Die Sitze und die
Seitenteile sind aus Metall, keine Stoffe wurden verwendet. Sie wären doch entrüstet. Bei Ihrem Zahnersatz sollten Sie sich ebenso wenig auf Kompromisse einlassen. Ihr Zahnarzt wird Sie gerne darüber aufklären, wie Sie durch private
Zuzahlung eine ästhetisch einwandfreie Vollverblendung erhalten, die von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden ist.

 
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