Brandschutz-& Evakuierungshelfer Ausbildung

Bonn

nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, hat der Arbeitgeber die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten, ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern ein wichtiger Bestandteil, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

Dabei möchten wir Sie gerne unterstützen und haben für den 20. April 2024 und den 07. September 2024, jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr mit Herrn Daniel Kreß, einen Brandschutzexperten eingeladen.

Die Kursgebühr beträgt pro Teilnehmer 160 Euro inkl. Imbiss und MwSt. Nach den Richtlinien der BZÄK-DGZMK haben wir 6 Fortbildungspunkte beantragt. Für ihr leibliches Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Eine Stornierung der Anmeldung kann aus organisatorischen Gründen für den ersten Kurs bis zum 06. April 2024 und für den zweiten Kurs bis zum 24. August 2024 kostenfrei erfolgen.

  • Aufgaben der Brandschutzhelfers - Begriffe im Brandschutzwesen
  • Brandschutz als Maßnahme des Arbeitsplatzerhalts
  • Maßnahmen im abwehrenden & vorbeugenden Brandschutz
  • fachgerechte Gebäuderäumung - Flucht- und Rettungswege
  • Vollzähligkeitskontrolle - Evakuierung von Personen mit Behinderungen
  • Praxistraining „Umgang mit Feuerlöschern“ an einer Feuersimulationsanlage